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Die Kanzlei betreut seit Ausweitung der Bankaufsicht auf Finanzdienstleister im Jahre 1998 Börsenmakler, Wertpapierhandelsbanken, Vermögensverwalter und sonstige Finanzdienstleister zu allen Fragen des Wertpapierhandels- und Bankaufsichtsrechts.

Dies beinhaltet unter anderem

Langjährige Mandatsbeziehungen und Dauerberatungsverträge sind hier die Regel.

Hinzu kommt die Beratung von privaten Kapitalmarktteilnehmern zu allen Fragen des Kapitalmarktrechtes einschließlich Anlegerschutz.

Praxiserfahrung aus der Tätigkeit als Assistent einer Börsengeschäftsführung und Geschäftsführer einer Wertpapierhandelsbank kommen den Mandanten zu Gute. Die Gründung und Leitung des seit über 10 Jahren von der Börsenzeitung veranstalteten "Seminar für Finanzdienstleistungsinstitute", Vortragstätigkeit bei diversen anderen Seminaren und die Beratung ausländischer Aufsichtsbehörden (Slowakei, Litauen, China) weisen die Expertise aus.

Die Kanzlei ist Fördermitglied des "Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen e.V.".